Explosionsschutz

Explosionsschutz ist gesetzlich gefordert

Im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kann sich die Notwendigkeit der Erstellung eines Explosionsschutz-Dokuments ergeben. Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bildet die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV).

Nach § 6 Abs. 4 GefStoffV gilt:

(4) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können. Dabei hat er zu beurteilen,

  1. ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, auftreten; dabei sind sowohl Stoffe und Gemische mit physikalischen Gefährdungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wie auch andere Gefahrstoffe, die zu Brand- und Explosionsgefährdungen führen können, sowie Stoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, zu berücksichtigen,
  2. ob Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, vorhanden sind und
  3. ob schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglich sind.

Insbesondere hat er zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explosionsfähige Gemische bilden können. Im Fall von nicht atmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

Für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot.

Zur eigenständigen Prüfung, ob Ihr Unternehmen von der gesetzlichen Anforderung betroffen ist, verwenden Sie bitte die nachfolgende Beispielauflistung.

Als Sachverständige u. a. für Explosionsschutz und Explosionsursachen bieten wir die jeweils notwendige Untersuchung oder maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen an. Wir stehen Ihnen zu allen Fragen des Explosionsschutzes zur Verfügung. Wir erstellen Explosionsschutzdokumente und beraten Sie zu allen auftretenden Problemen.

Benötigen Sie weitere Informationen zu dieser Thematik, wenden Sie sich bitte an uns.

Beispiele für Explosionsgefährdungen in verschiedenen Branchen

Explosionsschutzdokumente sind in den genannten Bereichen notwendig.

Chemische Industrie

In der chemischen Industrie werden brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe in vielfältigen Prozessen umgewandelt und verarbeitet. Bei diesen Prozessen können explosionsfähige Gemische entstehen.

Deponien und Tiefbauarbeiten

In Deponien können brennbare Deponiegase entstehen. Damit diese nicht unkontrolliert ausgasen und evtl. gezündet werden können, sind umfangreiche technische Maßnahmen notwendig. Brennbare Gase unterschiedlichen Ursprungs können sich in schlecht belüfteten Tunnels, Kellern usw. ansammeln.

Energieerzeugende Unternehmen

Durch Förderung, Mahlung und Trocknung können Kohlenstäube entstehen, die explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden können.

Entsorgungsunternehmen

Bei der Abwasserbehandlung in Klärwerken können die entstehenden Faulgase explosionsfähige Gas/Luft-Gemische bilden.

Gasversorgungsunternehmen

Bei der Freisetzung von Erdgas durch Leckagen oder ähnliches kann es zur Bildung von explosionsfähigen Gas/Luft-Gemischen kommen.

Holzverarbeitende Industrie

Beim Bearbeiten von Werkstücken aus Holz fallen Holzstäube an. Diese können z. B. in Filtern oder Silos explosionsfähige Staub/Luft-Gemische bilden.

Lackierbetriebe

Das beim Lackieren von Oberflächen mit Sprühpistolen in Spritzkabinen entstehende Overspray kann ebenso wie die freigesetzten Lösungsmitteldämpfe mit Luft explosionsfähige Atmosphäre bilden.

Landwirtschaft

In einigen landwirtschaftlichen Betrieben werden Anlagen zur Gewinnung von Biogas betrieben. Tritt Biogas aus, z. B. aufgrund von Leckagen, können explosionsfähige Biogas/Luft-Gemische entstehen.

Metallverarbeitende Betriebe

Werden Formteile aus Metallen hergestellt, können bei der Oberflächenbehandlung (Schleifen) explosionsfähige Metallstäube entstehen. Dies ist insbesondere bei Leichtmetallen der Fall. Diese Metallstäube können in Abscheidern ein Explosionsrisiko hervorrufen.

Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie

Beim Transport und der Lagerung von Getreidekörnern, Zucker etc. können explosionsfähige Stäube entstehen. Werden diese abgesaugt und in Filtern abgeschieden, kann im Filter explosionsfähige Atmosphäre auftreten.

Pharmaindustrie

In der pharmazeutischen Produktion werden häufig Alkohole als Lösungsmittel eingesetzt, die explosible Dampf-Luft-Gemische bilden können. Außerdem können auch staubexplosionsfähige Wirk- und Hilfsstoffe, z. B. Milchzucker, eingesetzt werden.

Raffinerien

Die in Raffinerien gehandhabten Kohlenwasserstoffe sind alle brennbar und je nach Flammpunkt schon bei Umgebungstemperatur in der Lage, explosionsfähige Atmosphäre hervorzurufen. Die Umgebung der erdölverarbeitenden Apparaturen wird meist als explosionsgefährdeter Bereich angesehen.

Gesundheitswesen

In Krankenhäusern und Kliniken werden in Technikräumen z. B. brennbare Flüssigkeiten oder Gase gelagert. Hier können in Störsituationen brennbare Gas-Luft-Gemische entstehen.

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