Rauchmelderpflicht zum 01. Januar 2024 in Sachsen
Mit dem 01. Januar 2024 tritt in Sachsen die Rauchmelderpflicht in Kraft. Dies betrifft nicht nur Neubauten und umgebaute Wohnungen, sondern auch Bestandsgebäude und Altbauten. Insbesondere in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Kindergärten, Wohnheimen und anderen Einrichtungen, in denen Menschen schlafen können, sind Rauchmelder verpflichtend. Doch auch in den Wohnbereichen wie Schlafzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer sowie den Fluren zu diesen Räumen muss für Sicherheit gesorgt werden. Rauchmelder können Leben retten und sollten alle etwa 10 Jahre ausgetauscht werden.