Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für die es keine Technische Baubestimmung und keine allgemein anerkannte Regel der Technik gibt, müssen über einen nationalen Verwendbarkeitsnachweis verfügen.
Bei den Verwendbarkeitsnachweisen wird zwischen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP), der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) unterschieden. Bei der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung werden insbesondere die Eigenschaften und Einflüsse zur Sicherheit geprüft sowie Anwendungsgrenzen definiert. Ausgestellt wird die abZ vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Sie kann aber mehrmals verlängert werden.