Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis kann für nichtgeregelte Bauprodukte (ohne CE-Kennzeichen) oder Bauarten ausgestellt werden, wenn die Bauprodukte oder Bauarten nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können.
Zuständig dafür sind bauaufsichtlich anerkannte Prüfstellen. Die Geltungsdauer ist wie bei Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen begrenzt.