Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte. Das Bauproduktengesetz benennt und regelt auf nationaler Ebene die Technischen Bewertungsstellen, die notifizierten Behörden und notifizierten Stellen nach Bauproduktenverordnung.