Sachverständiger Brandursachenermittlung

Sachverständiger Brandursachenermittlung

Wann immer ein Sachverständiger zum Thema Brandursachenermittlung gesucht wird, ist unser Unternehmen mit seiner Erfahrung und Expertise eine gute Adresse. Unsere drei Standorte in Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen sorgen dafür, dass wir im Fall der Fälle für Sie ein seriöses und auf Fakten beruhendes Gutachten zur Brandursache erstellen können.

Hierbei geht es stets darum, ob ein Brand unverschuldet entstand, ob er möglicherweise fahrlässig verursacht wurde oder gar in krimineller Absicht gelegt wurde. Die Klärung dieser Frage ist unter anderem in versicherungsrechtlicher Frage relevant. Im Übrigen können unsere Experten für Brandursachenermittlung im Verdachtsfall auch in polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen eingebunden werden.

Brandschutz, Brandbekämpfung und Brandursachenermittlung

Wenn der Brandschutz als ausreichend galt und die Brandbekämpfung abgeschlossen ist, sind die Ermittler und ausgewiesene Experten für Brandursachenermittlung am Zuge. Die Brandursachenermittlung beruht auf jahrelanger Erfahrung, fachkundiger Expertise und akribischer Spurensuche. Die Ermittlungen der Brandursache müssen mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden. Alle Spuren müssen gesichert, analysiert und dokumentiert werden. Wichtig sind dabei Unvoreingenommenheit und gute Beobachtungsgabe.

Brandursachenermittlung: ein Puzzle mit vielen Teilen

Die Methodik, die ein Sachverständiger als Brandursachenermittler einsetzt, ist derjenigen eines Archäologen gar nicht so unähnlich. Oftmals sind nach Abschluss der Löscharbeiten nur noch wenige Spuren vorhanden, die einen Hinweis auf die Brandursache geben. Unser Sachverständiger muss herausfinden, ob das Feuer zum Beispiel durch

  • einen vergessenen Topf auf dem Herd
  • einen Kurzschluss
  • fahrlässige Handhabung eines Elektrogerätes
  • einen technischen Defekt an einem Gerät
  • einen explodierten Smartphone-Akku
  • absichtsvolles Hantieren mit einem Brandbeschleuniger

oder andere Ursachen entstanden ist.

Brandursachenermittlung dient unter anderem der Feststellung von Straftaten oder grober Fahrlässigkeit. Können Brandstiftung und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, folgen straf- und zivilrechtliche Ermittlungen und Beweisführungen. War jedoch nachweislich beispielsweise ein Blitzschlag verantwortlich für ein abgebranntes Gebäude, wird kein Sachverständiger für Brandursachenermittlung benötigt. Die Brandursache ist bereits bekannt.

Ein weiterer Aspekt der Brandursachenermittlung sind Erkenntnisgewinne, die sich durch die akribische Arbeit der Sachverständigen ergeben haben. Neue Erkenntnisse dienen im Anschluss dazu, Brandschutzmaßnahmen effektiver zu gestalten und die damit zusammenhängenden Vorschriften zu präzisieren. Denn eines ist klar: Prävention und Brandschutz stehen immer vor der Arbeit, die ein Sachverständiger für Brandursachenermittlung durchführt.

Der Brand ist gelöscht – was passiert nun?

Bei Brandursachen, die sich nicht so leicht feststellen lassen, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Es geht darum, die Brandursache durch sorgfältige Brandursachenermittlung nachzuvollziehen.

Viele Menschen nehmen an, dass die Brandursachenermittlung durch Spezialisten der Feuerwehr durchgeführt wird. Andere halten einen Experten für vorbeugenden Brandschutz für den ermittelnden Fachmann. Beides trifft aber nicht zu. Den Genannten fehlt häufig die Autorisierung für die Brandursachenermittlung.

Wenn ein Sachverständiger unseres Unternehmens zu Ermittlungen herangezogen wird, ist dessen Gutachten relevant für die Justiz. Neben eventuellen strafrechtlichen Folgen werden auch zivilrechtliche Ansprüche wichtig. Oftmals geht es um den Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Was ist bei der Brandursachenermittlung zu beachten?

Inmitten verkohlter Trümmer, aus denen vielleicht noch Rauch aufsteigt, muss ein Sachverständiger für die Brandursachenermittlung nach Spuren suchen. Das ist nicht nur wegen der nötigen Vorsichtsmaßnahmen, der Löschwasserschäden und des penetranten Gestanks verkohlter Trümmer eine Herausforderung.

Die akribische Arbeit, die ein Sachverständiger für Brandursachenermittlung für sein Gutachten ausführt, verlangt nach der Untersuchung von verdächtigen Sengspuren. Der Gutachter analysiert, dokumentiert, katalogisiert und fotografiert Verkohlungen und Brandkanäle. Als erfahrener Sachverständiger in Sachen Brandursachenermittlung weiß der von uns beauftragte Mitarbeiter, worauf er achten muss. Er untersucht die vorhandenen Spuren auf menschliche Einflüsse, auf Hinweise für technisches Versagen oder den Einsatz von Brandbeschleuniger zwecks Begehens von Versicherungsbetrug oder anderer Straftaten.

Nur ein fachkundiger Sachverständiger kann in dem verkohlten Trümmerfeld ermitteln oder nachweisen, wo genau der Brand ausgebrochen sein muss. Wenn der Ort der Brandentstehung ermittelt wurde, muss der Brandverlauf rekonstruiert werden. Unser Sachverständiger kann sich nun als Teil eines Teams aus Brandexperten daran beteiligen, die Brandursachenermittlung mit Hilfe von Spezialisten der Kriminalpolizei voranzutreiben. Erfahrung und ein guter Blick für winzigste Hinweise sind von Nöten, um die Brandursachenermittlung zum Erfolg zu führen.

Kann die Brandursache immer zweifelsfrei ermittelt werden?

Die klare Antwort lautet: nein. Trotz aller Sorgfalt kann ein Sachverständiger aus den verkohlten Überresten nicht immer ein eindeutiges Bild gewinnen. Oftmals kann beispielsweise der auslösende Brandherd nicht mehr zweifelsfrei ermittelt werden. Ähnlich ergeht es den Medizinern bei vielen Erkrankungen. Auch sie wenden dann ein logisches Ausschlussverfahren an, das auf die Ursache eines Brandes schließen lässt.

Selbst Forensiker stoßen bei den Nacharbeiten eines Brandes oft an ihre Grenzen, wenn sie feinste Spuren in Partikelgröße auf verräterische Anzeichen untersuchen. Schließlich helfen nur noch Diskussionen und Hypothesen, welche die in die Ermittlung eingebundenen Experten miteinander teilen. Es geht dann nur noch um Wahrscheinlichkeiten, um trotz mangelnd eindeutiger Spurenlage doch noch zum Ziel zu kommen.

Bestimmte Brandursachen lassen sich aufgrund der Spurenlage mit einiger Wahrscheinlichkeit ausschließen. Doch Vermutungen bringen die Ermittlungen nicht weiter. Die Brandursachenermittlung erinnert oft an das Puzzle, das Kriminalbeamte nach einem Mord zusammentragen müssen, um den oder die Täter zu überführen. Je gründlicher unser Sachverständiger die vorgefundenen Spuren am Brandort für sein Gutachten dokumentiert, fotografiert und analysiert hat, desto eher findet man im Nachhinein noch die Brandursache heraus.

Aufgrund eines Gutachtens kann die Brandursache oft ermittelt oder nachvollzogen werden. Wichtig ist, dass für die Ermittlung der Brandursachen ein Sachverständiger herangezogen wird, dessen Gutachten zweifelsfrei anerkannt werden kann. Die Qualität von Gutachten beruht nicht nur auf akribischen Ermittlungen, sondern auch auf der Expertise und Erfahrung der Brandursachenermittler. Für diesen Beruf existiert aber bis heute keine einheitlich geregelte Ausbildung.

Die Staatsanwaltschaft kann den ermittelnden Kriminalbeamten einen unabhängigen Sachverständigen zur Seite stellen. Dieser kann ein Mitarbeiter unseres Unternehmens sein, aber auch ein Fachmann für Elektrotechnik, ein Feuerwehr-Spezialist oder ein erfahrener Kripobeamter. Dass ein beauftragter Sachverständiger mit seinem Gutachten vor Gericht bestehen kann, ist nicht immer gesichert. Die Anwälte von Beschuldigten versuchen alles, um das Gutachten zu zerpflücken und als fehlerhaft zu bezeichnen.

Der Unterschied zwischen Brandschaden- und Brandursachenermittlung

Tätigkeiten, die der Brandschadenermittlung oder der Brandursachenermittlung dienen, sind nicht automatisch gleichzusetzen. Brandschadenermittler sind nicht automatisch als Brandursachenermittler qualifiziert – und umgekehrt.

Ein Fachmann für vorbeugenden Brandschutz, für die Brandbekämpfung oder die Brandschadenermittlung ist also nicht automatisch als Sachverständiger für Brandursachenermittlung geeignet. Andererseits ist einer unserer Gutachter für Brandursachenermittlung nicht unbedingt qualifiziert oder autorisiert, sich mit Brandschutzprüfungen oder -planungen sowie Brandschauen zu befassen.

Bei der Brandschadenermittlung geht es um die Feststellung verbrannter oder zerstörter Werte sowie um die Brandschadensanierung, also vor allem auch um die Schadenhöhe. Beide Tätigkeiten haben mit dem Entstehen und dem Verlauf eines Brandes zu tun. Sie unterscheiden sich aber durch den unterschiedlichen Fokus, auf den sie bei ihrer Tätigkeit das Augenmerk legen. Wer sich professionell mit der Brandursachenfeststellung befasst, ist dadurch nicht unbedingt kenntnisreich genug, um die Schadensfeststellung oder die Brandbekämpfung zu leisten.

Was haben die beiden Tätigkeiten gemeinsam?

Bei beiden Tätigkeiten sind jedoch Akribie und Unvoreingenommenheit die Voraussetzung dafür, dass sie als zertifizierte Sachverständige am Ende ein unanfechtbares Gutachten vorlegen können. Bis 2011 galt ein Gutachten, das wegen einer nicht eindeutigen Spurenlage auf dem Ausschluss- und Eliminationsverfahren beruhte, als seriös. Es verleitete jedoch des Öfteren zu Missbrauch oder fehlerhaften Bewertungen. Hypothesen alleine genügen nicht mehr, um per Gutachten einen eindeutigen Nachweis für menschliche Manipulationen zu erbringen.

Der Grund dafür ist: Die Bewertung einiger Spuren als relevanter anzusehen als die Bedeutung anderer, verzerrt das Bild. Dieser Ansatz führt zu falschen Schlussfolgerungen und zur Unterdrückung einiger Indizien. Daher dürfen die Sachverständigen bei der Spurensuche auch nicht mit einem bereits vorgefassten Bild oder einer vermeintlichen „Ahnung“ vom Brandablauf ans Werk gehen. Nur die ermittelten Fakten werden in die Interpretation eingezogen – und zwar auch dann, wenn sie widersprüchlich oder unvollständig – ja sogar unbrauchbar sind.

Eine Bewertung aufgrund nur ausgewählter Indizien kann am Ende dazu führen, dass ein Unschuldiger als vermeintlicher Brandstifter oder Versicherungsbetrüger eingestuft und verurteilt wird. Dem Gutachten, das ein Sachverständiger eingereicht hat, kommt also eine hohe Bedeutung zu. Deshalb sollten Sie als potenzieller Auftraggeber eines Gutachtens ein seriöses Unternehmen wie Dr. Portz mit seiner Erstellung beauftragen. Sie dürfen uns auch als privater Auftraggeber kontaktieren, wenn Sie einen Anlass dazu als gegeben ansehen.

Fazit

Die Brandursachenermittlung ist für jeden Sachverständigen eine komplexe, herausfordernde und anspruchsvolle Aufgabe. Um ihr gerecht werden zu können, sind Fortbildungen und jahrelange fachliche Erfahrung von unschätzbarem Wert. In unserem Unternehmen ist beides eine Selbstverständlichkeit.

Für Sie als behördlichen, institutionellen, gewerblichen oder privaten Auftraggeber geht es bei der Brandursachenermittlung meist um die Klärung von Straftaten oder Versicherungsansprüche. In allen Fällen muss der beauftragte Sachverständige ein glaubwürdiges, gut dokumentiertes und auf handfesten Indizien beruhendes Gutachten erstellen, das gerichtsfest ist. Denn oft geht es nach einem Brand um die nackte Existenz der Betroffenen. Von der Qualität der Brandursachenermittlung hängt also vieles ab.

Unser gut geschultes Team folgt dem Grundsatz, dass die Brandursachenfeststellungen nicht alleinig auf Mutmaßungen, einem vagen Verdacht oder dem Ergebnis eines Ausschlussverfahrens beruhen darf, sondern gemäß wissenschaftlicher Methoden erfolgen muss. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie Fragen zum Thema haben. Sie erreichen uns über unsere Büros an den Standorten Fellbach, Mülheim an der Ruhr oder Zella-Mehlis. Ein Sachverständiger für Brandursachenermittlung beantwortet Ihnen bei Dr. Portz gerne alle Fragen.

Verlässliche Partner an Ihrer Seite - das Dr. Portz-Team.

Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Benzstraße 45
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