Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, auch EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten dient der Beseitigung von Handelshemmnissen im Binnenmarkt. Sie legt Bestimmungen fest für die Sicherheit von Gebäuden und anderen Bauwerken und behandelt Aspekte des Gesundheitswesens, der Dauerhaftigkeit und Energieeinsparung, des Umweltschutzes, sowie wirtschaftliche Aspekte und andere wichtige Belange des öffentlichen Interesses. Sie ersetzt die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) und soll die bestehenden Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten für das Inverkehrbringen von Bauprodukten vereinheitlichen