Rauchmelderpflicht zum 01. Januar 2024 in Sachsen

Mit dem Jahreswechsel 2023/ 2024 tritt in Sachsen die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, umgebaute Wohnungen und Eigenheime sowie für Bestandsgebäude und Altbauten in Kraft.

Rauchmelder sollten folgenden Gebäudearten bzw. Wohnbereiche installiert sein:

Gebäude:
– Beherbergungsstätten / Hotels
– Krankenhäuser / Wohnheime
– Kindergärten
– andere Einrichtungen in denen Menschen schlafen können

Wohnbereiche:
– Schlaf-, – Kinder-, Arbeits- und Gästezimmer
– Flure, die zu den genannten Räumen führen oder in Treppenhäuser

Mit dem Jahreswechsel besteht für alle 16 Bundesländer die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, Bestandgebäude oder Altbauten.

Um die Wirksamkeit der Rauchmelder gewährleisten zu können, wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen von etwa 10 Jahren zu ersetzen. Zum Jahreswechsel sind beispielsweise die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz von diesem Austausch betroffen.

Rauchmelder können Leben retten, durch ihre frühzeitige Warnung ermöglichen sie es den Bewohnern, rechtzeitig zu reagieren und sich in Sicherheit zu bringen. Es ist von großer Bedeutung, dass jeder Haushalt die Rauchmelderpflicht ernst nimmt und die entsprechenden Vorkehrungen trifft, um einen bestmöglichen Brandschutz zu gewährleisten.

Für weitere detaillierte Informationen zur Rauchmelderpflicht empfehlen wir Ihnen einen Besuch der Webseite https://www.rauchmelder-lebensretter.de/. Dort finden Sie nützliche Informationen und Hinweise zur Auswahl und Installation von Rauchmeldern sowie die gesetzlichen Grundlagen.

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Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH
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